Qualitätssicherung

Im Paragraphen 80 des Sozialgesetzbuches XI ist festgelegt, dass zugelassene Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Im Fall einer stationären Einrichtung erstreckt sich diese Qualitätssicherung auf die allgemeinen Pflegeleistungen, auf Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung und auf eventuelle Zusatzleistungen.

Der Gesetzgeber unterscheidet in seinen Formulierungen bezüglich der Qualitätssicherung zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Unter Strukturqualität fallen die Ausstattung, Organisationsformen und Qualifikationen der Mitarbeiter. Zur Prozessqualität gehört der sogenannte Pflegeprozess, das Führen einer transparenten und nachvollziehbaren Pflegedokumentation, das Arbeiten nach Leitlinien sowie die eigentliche Durchführung der Pflege. Die Ergebnisqualität definiert sich u.a. nicht zuletzt über die Zufriedenheit der Bewohner.

Die Landesverbände der Pflegekassen lassen stationäre Altenpflegeeinrichtungen in regelmäßigen Abständen durch den medizinischen Dienst (MDK) auf die Qualität der Pflege, der Versorgungsabläufe und der Pflegeergebnisse überprüfen.

Die Mitarbeiter der Einrichtung sagen „Ja“ zur Qualitätssicherung. Sie gehen diesen Weg aber nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sondern aus persönlicher Überzeugung!

Was bedeutet eigentlich "Qualitätsmanagement"? Das Qualitätsmanagementsystem soll die Qualität der angebotenen Dienste nachweisbar sicherstellen, die Ziele der Einrichtung nach innen und außen transparent machen, die Ursachen erkannter Fehler und Mängel beheben und helfen, zukünftige Fehler zu vermeiden. Aber das beste Qualitätsmanagementsystem ist nur so gut wie die Mitarbeiter, die es mit Leben füllen und tragen. An dieser Stelle sei ein herzlicher Dank an alle die gesagt, die zu dem guten Ruf unserer Einrichtung beitragen!


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